Verkehrsstrafrecht
Wir verteidigen frühzeitig und strategisch, wenn aus einem Verkehrsvorfall ein Strafverfahren wird.
- Unfallflucht, Nötigung & Gefährdung
- § 315c StGB & § 315d StGB
- Strafbefehl, Hauptverhandlung & Fahrerlaubnisfolgen
Hieronimi & Schickler Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen, Unternehmen, Versicherungen und Kolleginnen und Kollegen in verkehrsrechtlichen Fragen rund um Verkehrsunfall, Fahrzeug, Fahrerlaubnis und Versicherung.
Sie erhalten eine strukturierte Ersteinschätzung zu Sachverhalt, Fristen und den sinnvollen nächsten Schritten.
Ob Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren, Unfallregulierung oder Fahrerlaubnisrecht: Wir verbinden juristische Einordnung mit technischer Sachverhaltsaufklärung und klarer Strategie.
Wir verteidigen frühzeitig und strategisch, wenn aus einem Verkehrsvorfall ein Strafverfahren wird.
Wir prüfen Bußgeldbescheid, Messung und Akte und behalten Punkte sowie Fahrverbot im Blick.
Wir klären Haftung und setzen berechtigte Ansprüche nach einem Verkehrsunfall strukturiert durch.
Eine tragfähige verkehrsrechtliche Vertretung beginnt mit dem tatsächlichen Geschehen. Wir prüfen Unterlagen, Gutachten, Fotos, Messdaten und Versicherungsschreiben auf rechtliche und taktische Ansatzpunkte.
Nach Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid, drohendem Fahrverbot, Leasingrückgabe oder Streit mit der Kfz-Versicherung.
Für Arbeitgeber, Fuhrparkleitungen und Außendienstorganisationen: schnelle Einordnung, Regulierung und wiederkehrende verkehrsrechtliche Fragen.
Terminsvertretung in München und Umgebung, insbesondere in verkehrsrechtlichen, bußgeldrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren.
Sie schildern den Sachverhalt kurz und übermitteln vorhandene Unterlagen.
Wir prüfen Fristen, Haftung, Beweislage und die sinnvollen nächsten Schritte.
Wir wählen den passenden Weg: Regulierung, Verteidigung, Klage, Einspruch oder Vergleich.
Wir führen die Korrespondenz und vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht.
Je früher Unterlagen geprüft und Fristen gesichert werden, desto besser lässt sich Ihr Fall aufstellen. Rufen Sie an oder schildern Sie Ihr Anliegen kurz per Kontaktformular.
Sinnvoll ist eine frühe anwaltliche Prüfung, sobald die Haftung unklar ist, Personenschäden bestehen, die Versicherung kürzt oder technische Fragen zur Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Totalschaden offen sind.
Ja. Die Kanzlei unterstützt Unternehmen mit Fuhrparks und Außendienstmitarbeitern bei Unfallregulierung, Versicherungsfragen, Bußgeld- und Fahrerlaubnisthemen sowie bei wiederkehrenden organisatorischen verkehrsrechtlichen Fragen.
Ja. Für Kolleginnen und Kollegen können Terminsvertretungen in München und Umgebung übernommen werden, insbesondere in verkehrsrechtlichen, bußgeldrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren.