Verkehrsstrafrecht
Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen oder Nötigung im Straßenverkehr können erhebliche Folgen haben. Frühe Verteidigung ist entscheidend.
Von der schnellen Unfallregulierung bis zur technisch anspruchsvollen Beweisfrage: Wir vertreten im gesamten Verkehrsrecht und in angrenzenden fahrzeugbezogenen Streitigkeiten.
Verkehrsrecht berührt Zivilrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verwaltungsrecht. Für Mandanten bedeutet das häufig: Ein einzelner Vorfall kann mehrere Verfahren auslösen. Deshalb betrachten wir nicht nur die isolierte Anspruchsposition, sondern auch Nebenfolgen wie Punkte, Fahrverbot, Fahrerlaubnis, Regress, Leasingvorgaben oder berufliche Auswirkungen.
Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen oder Nötigung im Straßenverkehr können erhebliche Folgen haben. Frühe Verteidigung ist entscheidend.
Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Handyverstoß, Fahrverbot, Punkte und Probezeitmaßnahmen: Wir prüfen Bescheid, Messung, Akte und Verteidigungsansätze.
Nach Verkehrsunfällen übernehmen wir die vollständige Anspruchsprüfung und Kommunikation mit gegnerischer Haftpflichtversicherung, Sachverständigen, Werkstatt und Gegnerseite. Ziel ist eine vollständige, zügige und belegbare Regulierung.
Wenn Führerschein, MPU, Entziehung, Auflage oder Neuerteilung betroffen sind, geht es oft um berufliche Existenz und Mobilität. Wir prüfen Verfahrenslage, Fristen und Verteidigungsmöglichkeiten.
Bei Verletzungen prüfen wir Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Heilbehandlungskosten und Zukunftsschäden. Medizinische Unterlagen und Verlauf werden nachvollziehbar aufbereitet.
Kasko, Haftpflicht, Regress, Obliegenheitsverletzung, Quotierung, Rettungskosten und Leistungsablehnung: Wir prüfen Deckung und Anspruchsvoraussetzungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen und Straßenverkehr.
Wir vertreten bei Streitigkeiten aus Fahrzeugkauf, Leasingrückgabe, Reparaturauftrag, Gewährleistung, Kaskoregulierung und Kürzungen der Versicherung. Technische Gutachten werden rechtlich verwertet und kritisch geprüft.
Fahrlehrerrecht verbindet Berufsrecht, Verwaltungsrecht und Verkehrsrecht. Wir unterstützen bei berufsbezogenen Fragestellungen, Auflagen, Erlaubnissen und Auseinandersetzungen mit Behörden.
Komplexe Unfallbilder, Vorschäden, Reparaturkalkulationen, Gutachten, Messdaten oder fahrdynamische Fragen bereiten wir so auf, dass Gerichte, Versicherungen und Behörden die entscheidenden Punkte nachvollziehen können.
Für Unternehmen mit Fahrzeugflotten und Außendienstmitarbeitern geht es um schnelle Abläufe, klare Verantwortlichkeiten und wirtschaftliche Lösungen. Wir unterstützen bei Regulierung, Prävention und wiederkehrenden Verfahren.
Für Kolleginnen und Kollegen übernehmen wir Terminsvertretungen in München und Umgebung, insbesondere in verkehrsrechtlichen, zivilrechtlichen, bußgeldrechtlichen und strafrechtlich geprägten Verfahren.
Hilfreich sind Unfallbericht, Fotos, Polizeidaten, gegnerische Versicherung, Gutachten, Reparaturrechnung, Arztberichte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und bisherige Korrespondenz.
Ja. Technisch geprägte Sachverhalte wie Vorschäden, Reparaturwege, Messverfahren, Fahrdynamik, Wertminderung oder Gutachten werden strukturiert geprüft und in die rechtliche Argumentation eingebunden.
Ja. Die Kanzlei unterstützt bei Streit über Mängel, Nachbesserung, Rücktritt, Minderwert, Leasingrückgabe, Werkstattrechnungen und Versicherungsfragen rund um Fahrzeuge.
Das ist im Verkehrsrecht häufig. Senden Sie uns Bescheid, Gutachten, Versicherungsschreiben oder eine kurze Schilderung. Wir ordnen ein, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.