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Es braut sich etwas zusammen.

 

Wird Ihnen die Beteiligung an einer Straftat vorgeworfen, so sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Hier ist nicht nur eine genaue Kenntnis des Strafrechts sowie des Strafprozessrechts nötig, über die Sie in aller Regel nicht verfügen, sondern es ist auch ein hohes Maß an Erfahrung erforderlich, um die Prozesstaktik genau abzustimmen. Bekanntermaßen ist man in eigenen Angelegenheiten immer der schlechteste Ratgeber.

 

Auch hier gilt der Grundsatz, dass keine Stellungnahme ohne vorherige Einsicht in die Ermittlungsakten abgegeben werden darf. Möglicherweise liefert man so erst die Beweismittel, die es den Strafverfolgungsbehörden möglich machen, einen der Tat zu überführen. Auch hier gilt die goldene Regel: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“.

 

Bei Straftaten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ist anwaltliche Beratung besonders wichtig. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die genauen Zusammenhänge zwischen Strafrecht, Zivilrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Auf Basis einer strafrechtlichen Verurteilung wird häufig entschieden, wie der Zivilrechtsstreit seinen Ausgang nimmt. Darüber hinaus kommt der Regress der eigenen Haftpflichtversicherung in Frage, das heißt die Versicherung fordert teilweise die Beträge zurück, die sie an die Gegenseite bezahlt hat. Auch kann sich die strafrechtliche Verurteilung hinsichtlich der Leistungen der Vollkaskoversicherung auswirken, diese kann sogar unter bestimmten Voraussetzungen völlig leistungsfrei sein. Auch für ein nachfolgendes Verfahren vor der Führerscheinbehörde wird eine strafrechtliche Verurteilung in jedem Falle ganz maßgebliche Konsequenzen haben. Also auch hier unser Rat: Gleich zum Anwalt, nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Fehler die zu Beginn gemacht werden, können in aller Regel im Verlauf des Verfahrens nicht mehr oder nur sehr schwer ausgebügelt werden.

 

Beachten Sie auch hier, dass Sie bei Behörden auf Nachfragen lediglich Ihre Personalien angeben müssen also:

 

Vorname, Familienname, ggfls. Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum sowie Anschrift, Staatsangehörigkeit und Familienstand.

 

Sie müssen auch polizeilichen Vorladungen keine Folge leisten. Lediglich einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Ladung müssen Sie folgen, Sie müssen aber keinesfalls Angaben zur Sache machen.

 

Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass aus Ihrem Schweigen keinerlei negative Schlüsse gezogen werden dürfen. Haben Sie sich aber teilweise zur Sache eingelassen und antworten Sie dann auf weitere Fragen nicht mehr, so dürfen hieraus sehr wohl entsprechende Schlüsse gezogen werden. Äußern Sie sich also am besten überhaupt nicht. Lassen Sie sich mit den Polizeibeamten gar nicht erst auf Gespräche ein. Eine Stellungnahme kann jederzeit im Verfahren schriftlich durch den Verteidiger erfolgen.

 

Keine Mitwirkungspflicht

 

Sie müssen nur erkennungsdienstliche Maßnahmen wie z. B. die Anfertigung von Fotos oder Fingerabdrücken als Beschuldigter im Strafverfahren dulden. Gleiches gilt für eine Gegenüberstellung, bei der das Opfer mit dem Täter gegenüber gestellt wird, um den Täter möglicherweise wiederzuerkennen. Ebenso besteht bei der Verfolgung von Staftaten die Möglichkeit, die Durchsuchung der Wohnung oder Geschäftsraume des Beschuldigten anzuordnen. Weiterhin darf der Richter, bei Gefahr im Verzug auch die Polizeibeamten eine Blutentnahme anordnen. Dabei gilt es aber in allen Fällen umfangreiche Formalitäten einzuhalten, so dürfen bestimmte Maßnahmen nur dann durchgeführt werden, wenn der Richter sie angeordnet hat. Diese Formalien werden von uns genauestens überprüft. Gegebenenfalls kann im Nachhinein dann die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festgestellt werden, was unter Umständen auch zu einem Verwertungsverbot führt.

 

Entscheidend ist aber auch hier, dass Sie keinerlei Mitwirkungspflichten haben. Sie sollten also keine Fragen beantworten und auch nicht bei irgendwelchen „Tests“ der Polizeibeamten mitmachen, wie beispielsweise geradeaus laufen, den Finger zur Nase führen oder ähnliche Spielchen. All dies wird in der Regel im Nachhinein lediglich zu Ihren Lasten ausgelegt, sofern diese Tests entsprechend ungünstig ausgefallen sind.

 

 

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