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Die große Freiheit.

 

 

Schon als Jugendliche haben wir den Tag herbeigesehnt, an dem wir unseren Führerschein ausgehändigt bekamen.

 

Die (Auto-) Mobilität ist aber für alle Altersgruppen ein zentrales Thema. In einer modernen Gesellschaft sind die meisten von individueller Mobilität abhängig, sei es, um soziale Kontakte zu pflegen, den Beruf ausüben zu können oder auch zur Freizeitgestaltung.

 

Gleichzeitig nimmt das Verkehrsaufkommen immer weiter zu, die Anforderungen an die Fahrkenntnisse werden immer höher, das Sicherheitsbedürfnis steigt. Dies führt dazu, dass die Fahreignung immer strenger überwacht wird, die Sanktionen immer schärfer werden.

 

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis, wo ist da der Unterschied?

 

Bei einem Fahrverbot wird dem Verkehrsteilnehmer für einen gewissen Zeitraum zwischen ein und drei Monaten verboten, mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Für diese Zeit muss der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben werden, danach bekommt man ihn wieder. Fährt derjenige in dieser Zeit trotzdem mit einem Kfz, so stellt dies eine Straftat dar, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird und in der Regel ein weiteres Fahrverbot nach sich zieht.

 

Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass die Fahrerlaubnis durch Hoheitsakt entzogen wird. Der Führerschein wird dann eingezogen und vernichtet. Will der Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis wieder erlangen, muss er sie neu bei der Führerscheinstelle beantragen. Häufig wird dann die Wiedererteilung vom Bestehen einer sog. Medizinisch-Psychologischen Untersuchung abhängig gemacht - landläufig "Depperltest" genannt.

Medizinisch- psychol. Untersuchung  MPU
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