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Rotlichtüberwachung, mit anderen Worten: Die Blitzampel


Zur Überwachung von Lichtzeichenanlagen gibt es verschiedene technische Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Rotlichtüberwachungsanlage Traffiphot 3 und Traffiphot 3 SR oder auch das Rotlicht Messgerät Diver. Darüber hinaus werden von der Polizei gezielte Rotlichtüberwachungen durch Polizeibeamte durchgeführt wie auch Rotlichtverstöße festgestellt, die zufällig erfasst werden, wenn das vor dem Streifenwagen fahrende Fahrzeug die rote Ampel missachtet.


Im Fall der technischen Messungen muss genauestens überprüft werden, ob die Anlagen ordnungsgemäß gewartet und geeicht waren. Je nachdem mit welchen technischen Mitteln gemessen wird, also mit Induktions- oder Piezosensoren, sind auch hier unterschiedliche Vorgaben zu erfüllen. Wichtig ist auch, dass nicht die Haltelinie durch das Rotlicht geschützt werden soll, sondern lediglich der Schnittstellenbereich der Kreuzung. Auch dies ist genauestens zu überprüfen, ob hier überhaupt der von der Ampel geschützte Bereich durchfahren wurde. Dies kann zum Beispiel dann nicht der Fall sein, wenn der Fahrzeugführer noch rechtzeitig vor dem Kreuzungsbereich angehalten, hierbei aber die Haltelinie überfahren hat. Dann ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit des Überfahrens der Haltelinie gegeben, nicht jedoch ein Rotlichtverstoß. Zu unterscheiden ist vorliegend auch, ob ein einfacher Rotlichtverstoß, also das Überfahren der Linie unterhalb einer Sekunde Rotlicht, oder aber ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß, also das Überfahren der Haltelinie nach einer Rotphase von einer Sekunde gegeben ist oder nicht. Hier kann gegebenenfalls durch Sachverständigengutachten nachgewiesen werden, dass die Haltlinie bereits unter einer Sekunde überfahren wurde.


Nach dem derzeit geltenden Bußgeldkatalog zieht das Überfahren einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage folgende Konsequenzen nach sich:


Verkehrsverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot

Fußgänger 5 € 0 0

Kfz Führer 90 € 1 0

Kfz Führer, 200 € 2 1 Monat

Liegt zudem eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vor, erhöht sich die Geldbuße.


Bußgeld