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Medizinisch- psychol. Untersuchung  MPU
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Medizinisch-psychologische Untersuchung - der "Depperltest"

 

 

Sollten Sie einmalig mit einer Blutalkoholkonzentration 1,10 Promille oder mehr bzw. zweimalig mit einer Atem-/ Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille im Straßenverkehr „erwischt“ werden droht Ihnen nach einer ggf. straf.- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verurteilung die Anordnung einer medizinisch- psychologischen Untersuchung (MPU) durch Ihre Führerscheinbehörde.

 

Das Selbe gilt nach einer Teilnahme im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss, dem Erreichen von 8 Punkten gemäß dem Mehrfachtäter-Punktsystem im „neuen“ Fahrerlaubnisregister in Flensburg, sowie bei mehreren Verurteilungen bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, bzw. der Verwirklichung einer Straftat im Straßenverkehr unter Darlegung eines erhöhten Agressionspotenzials ("Wer schlägt, fährt nicht!")

 

Diese medizinisch-psychologische Untersuchung wird auch bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrradfahrer als Führerscheininhaber angeordnet werden.

 

Im Rahmen der Durchführung der medizinisch-psychologischen Untersuchung werden immer höhere Anforderungen gestellt, so in der Regel ein einjähriger Alkohol.- bzw. Drogenabstinenznachweis gefordert. Bitte setzten Sie sich umgehend nach der Tat bereits mit unserer Kanzlei entsprechend in Verbindung, da zu diesem Zeitpunkt bereits akuter Beratungsbedarf besteht.

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